AGB‘s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • GIANS - Global Information And Network Solutions
  • Name: Michael Kwiatkowski
  • Ort: 29223 Celle, Germany
  • Straße: Im Dorfe 2A
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  • 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung und Durchführung aller gegenwärtigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

    2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen auf Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen, Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und technischen Leistungsbeschreibungen konkretisiert. Verträge jeglicher Art zwischen GIANS und Kunden kommen erst mit Gegenzeichnung des vom Kunden ausgefüllten und unterschriebenen Kundenantrags zustande.

    3. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen , Zeichnungen, Beschreibungen, Maß- , Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.

    4. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

    1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab GIANS ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seetaugliche Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

    2. Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen, sofern dies nicht separat im Vertrag geregelt wurde.

    3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

    4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank.

    5. Sofern uns nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen oder der Besteller mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die Auslieferung dieser und weiterer Bestellungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen.

    6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur die Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die auch gesondert in Rechnung gestellt werden können. Die Lieferfristen sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, annähernd und unverbindlich.

    2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben , in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

    3. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte und ist auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.

    4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen, in diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

    1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehler zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

    2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

    3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.

    4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziff. 1 bis 3 Satz 1 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgten Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.

    5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

    6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

    7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, Ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgelegt.

    8. Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller/Käufer unser Eigentum.

    1.Die jeweiligen Herstellergarantien gewähren wir dem Käufer neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nur, wenn dies vertraglich festgeschrieben wurde. Die von uns freiwillig übernommene Garantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Käufer in keiner Weise ein.

    2. Auskünfte und Beratung: Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nichts als zugesichert gelten und begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

    1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde.

    2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verusacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

    3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Celle vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.

    2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.

    1.Für die Lieferungen von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich in dem Geschäft zurückzugeben, wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf dem Datenträger des Computers geliefert wurde.

    2.Soweit GIANS dem Kunden Software überläßt, erhält der Kunde an dieser Software ein einfaches, nicht übertragbares, auf dem Zeitraum der Vertragslaufzeit begrenztes Nutzungsrecht. Das Eigentum wird ihm nicht übertragen.

    3.Der Kunde verpflichtet sich, die überlassene Software nur nach schriftlicher Genehmigung durch Gians Dritten zu überlassen. Er verpflichtet sich weiter nach Beendigung des Vertrages sämtliche Kopien der Software zu löschen.

    Wurden einem Vertragspartner leih- oder testweise Produkte oder Materialien zur Verfügung gestellt, so bleiben diese Eigentum der Gians AG. Gians hat das Recht, die Leihgeräte jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zurückzufordern. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach, gelten die Produkte zu dem jeweiligen Listenpreis als gekauft.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.